Vorsorgeuntersuchungen von Klein bis Groß

Baby

U2 3. bis 10. Lebenstag

Die sogenannte Neugeborenen-Basisuntersuchung ist eine besonders gründliche Untersuchung, die meistens zwischen dem 3. und 10. Lebenstag stattfindet. Dabei wird eine eingehende körperliche Untersuchung durchgeführt. Geprüft werden u. a. Reflexe, Augen und das Nervensystem. Ihr Kind erhält Vitamin K als Hirnblutungsprophylaxe, wird gewogen und gemessen. Außerdem entnehmen wir ein paar Tropfen Blut aus der Ferse für ein erweitertes Stoffwechselscreening. Diese Untersuchung wird bei vielen Babys noch in der Klinik durchgeführt.

U3 4. bis 5. Lebenswoche

Da die U1 und U2 oft noch in der Klinik stattfinden, ist diese Untersuchung für uns dann die erste Gelegenheit, Sie und Ihr Kind kennenzulernen. Wir untersuchen, ob sich Ihr Baby in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Wir überprüfen Körperfunktionen, Hörvermögen, Augen und die angeborenen Reflexe. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung wird außerdem das Hüftgelenk per Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen untersucht. Natürlich sprechen wir mit Ihnen auch über Ernährung und Verhalten Ihres Kindes und beantworten alle Fragen, die Sie womöglich haben.

U4 3. bis 4. Lebensmonat

Neben einer gründlichen Untersuchung von Kopf bis Fuß überprüfen wir bei der U4 das Hör- und Sehvermögen und kontrollieren, ob die Knochenlücke (Fontanelle) am Kopf Ihres Kindes groß genug ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann. Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen untersucht. So testen wir beispielsweise, ob Ihr Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Anschließend sprechen wir mit Ihnen darüber, wie Sie die Beikost am besten einführen.

U5 6. bis 7. Lebensmonat

Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen bei der U5 vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Zum Beispiel kontrollieren wir, ob sich Ihr Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Ihr Baby sollte sein Köpfchen in der Sitzposition gut halten und gezielt nach Gegenständen greifen können. Das Hör- und Sehvermögen wird nochmals getestet, insbesondere das Richtungshören auf neutrale Geräusche. Außerdem sprechen wir mit Ihnen über wichtige Kinderimpfungen und UV-Schutz.

U6 10. bis 12. Lebensmonat

Bei der sogenannten Einjahresuntersuchung stehen neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen erneut die Überprüfung von Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Auch das Sehvermögen wird wieder überprüft. Wir testen, ob Ihr Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Manche Kinder können sich zu diesem Zeitpunkt schon in den Stand hochziehen. Außerdem werden wir uns nach den sprachlichen Entwicklungen und dem allgemeinen Verhalten erkundigen und uns mit Ihnen über die Impfauffrischung unterhalten.

Kleinkind

U7 21. bis 24. Lebensmonat

Bei der Zweijahresuntersuchung wiederholen wir die allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen wie Hör- und Sehvermögen. Bei dieser Untersuchung steht aber vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Wir prüfen beispielsweise, ob Ihr Kind Sätze mit mindestens 2 Wörtern bilden, bekannte Gegenstände benennen und einfache Aufforderungen verstehen kann. Ein Kleinkind sollte in dem Alter mindestens 10 Wörter sprechen können. Außerdem sehen wir uns die Milchzähne an und holen eventuell verpasste Impfungen nach.

U7a 34. bis 36. Lebensmonat

Bei dieser Untersuchung handelt es sich um eine Zusatzuntersuchung, die sicherstellen soll, dass mögliche allergische Erkrankungen, Sozialisations- oder Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früh erkannt und rechtzeitig behandelt werden können. Bei diesem Termin wird auch das dreidimensionale Sehen überprüft.

U8 46. bis 48. Lebensmonat

Bei der U8 wird Ihr Kind einmal mehr von Kopf bis Fuß untersucht. Wir überprüfen die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung. Außerdem beurteilen wir die geistige Reife Ihres Kindes und sprechen mit Ihnen über sein soziales Verhalten. Falls Entwicklungsverzögerungen erkennbar sind, klären wir Sie über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Wir messen den Blutdruck, führen einen apparativen Hörtest durch, weisen Sie auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen hin und informieren Sie über weitere wichtige Impfungen.

U9 60. bis 64. Lebensmonat

Die U9 ist die umfangsreichste Vorsorgeuntersuchung. Neben allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen werden das Sehvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet und der Blutdruck gemessen. Wir untersuchen aber auch die Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung. Das Sprachvermögen, Sozialverhalten und die Intelligenz Ihres Kindes stehen ebenfalls im Fokus. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klären wir Sie über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Wir sprechen mit Ihnen über die Auffrischungsimpfungen vor der Einschulung aber auch über gesunde Ernährung und Bewegung im Alltag.

Schulkind

U10 7. bis 8. Lebensjahr

Zu diesem Zeitpunkt gibt es im Leben unserer kleinen Patienten viele Veränderungen wie z. B. die Schule. Wir sprechen mit Ihnen über die neue Lebenssituation Ihres Kindes und wie es damit zurechtkommt. Außerdem stehen bei der Untersuchung im Fokus: das Erkennen von Entwicklungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen) und bei Bedarf eine entsprechende Therapie, Störungen der motorischen Entwicklung oder Verhaltensstörungen (wie ADHS), die sich oft erst nach dem Schuleintritt bemerkbar machen. Und natürlich schauen wir wieder auf Größe und Gewicht, Sprache, Konzentration, Feinmotorik und den gesamten Bewegungsapparat einschließlich Koordinationsfähigkeit.

Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet!

U11 9. bis 10. Lebensjahr

In diesem Alter treten manchmal Probleme in der Schule auf. Deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- oder Verhaltensstörungen aber auch von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Wir untersuchen die Entwicklung von Größe und Gewicht. Die kann bei Kindern dieses Alters, je nach Beginn der Pubertät, sehr unterschiedlich sein. Diese Untersuchung soll darüber hinaus der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z. B. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung.

Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet!

Teenager

J1 12. bis 14. Lebensjahr

Hierbei handelt es sich um einen Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Wir überprüfen Größe, Gewicht, Impfstatus sowie Blut und Harn. Bei der körperlichen Untersuchung klären wir die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Bei der J1 können wir Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben oder chronische Krankheiten frühzeitig erkennen und entsprechend behandeln. Wir gehen auch auf eventuelle Hautprobleme und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht ein. Wir sprechen mit Ihrem Kind über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Teile des Gesprächs bzw. der Untersuchung mit Ihrem Kind alleine durchführen.

J2 16. bis 17. Lebensjahr

Dies ist der letzte Routine-Check im Jugendlichenalter. Das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts-, Sexualitäts- oder Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge stehen hier im Vordergrund. Wir sprechen mit Ihrem Kind über Verhalten, Sozialisation, Familie und Sexualität aber auch über die Berufswahl. Auch bei diesem Termin hat die/der Jugendliche die Möglichkeit, ein vertrauliches Gespräch mit uns zu führen.

Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet!